Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?

Eine Psychotherapie kann sinnvoll sein, wenn psychische Beschwerden Ihren Alltag, Ihr Berufsleben oder Ihre Beziehungen erheblich beeinträchtigen. Häufige Gründe sind beispielsweise Depressionen, Angst- und Panikstörungen, Zwangserkrankungen, Traumafolgestörungen, psychosomatische Beschwerden, Burnout oder belastende Lebenskrisen.
Ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Was passiert in einem Erstgespräch?

Im Erstgespräch lernen wir uns zunächst kennen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und wir verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihre aktuelle Situation. Gemeinsam besprechen wir, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist und welche Behandlungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen.

Wie geht es nach dem Erstgespräch weiter?

Bei gesetzlich Versicherten kann es aufgrund der begrenzten Behandlungskapazitäten zu Wartezeiten kommen. Die Dauer richtet sich nach der aktuellen Auslastung der Praxis.
Im Anschluss an das Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob eine Aufnahme auf unsere Warteliste sinnvoll ist und welche weiteren Schritte empfohlen werden.

Benötige ich eine Überweisung?

Nein. Für eine psychotherapeutische Behandlung benötigen Sie grundsätzlich keine Überweisung.

Wie läuft eine Verhaltenstherapie ab?

Nach dem Erstgespräch folgen in der Regel vier weitere probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, Ihre Beschwerden besser zu verstehen, wichtige biografische Informationen zu erfassen und gemeinsam ein individuelles Verständnis Ihrer Schwierigkeiten zu entwickeln. Gleichzeitig haben Sie und wir die Möglichkeit zu prüfen, ob eine vertrauensvolle therapeutische Zusammenarbeit entstehen kann.
Bei gesetzlich Versicherten wird anschließend – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt. Die Behandlung beginnt in der Regel zunächst im Rahmen einer Kurzzeittherapie. Falls diese nicht ausreicht, kann bei entsprechender Indikation eine Umwandlung in eine Langzeittherapie beantragt werden.
Sowohl bei gesetzlich als auch bei privat Versicherten steht für eine psychotherapeutische Behandlung ein begrenztes Stundenkontingent zur Verfügung. Eine Psychotherapie ist daher nicht zeitlich unbegrenzt möglich, sondern orientiert sich an den gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Vorgaben sowie am individuellen Behandlungsbedarf.
Bei Privatversicherten richtet sich das weitere Vorgehen nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages. Je nach Tarif ist eine Antragstellung erforderlich oder die Behandlung kann unmittelbar begonnen werden.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Eine reguläre psychotherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten.
In besonderen Fällen kann eine Sitzung auch in zwei Termine von jeweils 25 Minuten aufgeteilt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Psychotherapeutin und einer Psychiaterin bzw. einem Psychiater?

Wir sind approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen. Nach dem Studium der Psychologie haben wir eine mehrjährige staatlich anerkannte Weiterbildung mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie absolviert und behandeln psychische Erkrankungen mit wissenschaftlich fundierten psychotherapeutischen Verfahren.
Psychiaterinnen und Psychiater haben Medizin studiert und anschließend eine Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Sie können Medikamente verordnen und übernehmen häufig die psychiatrische und medikamentöse Behandlung. In vielen Fällen arbeiten Psychotherapeutinnen und Psychiater eng zusammen.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Beschwerden sowie den individuellen Therapiezielen.
Bei gesetzlich Versicherten beginnt eine Behandlung häufig zunächst mit einer Kurzzeittherapie. Falls erforderlich, kann diese in eine Langzeittherapie überführt werden.
Bei Privatversicherten richtet sich der Umfang der Behandlung nach den Leistungen des jeweiligen Versicherungsvertrages. Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen ist tarifabhängig.

Ist eine Online-Therapie möglich?

Ja. Im Verlauf einer bereits begonnenen Behandlung können einzelne Sitzungen auch per Videosprechstunde durchgeführt werden, sofern die fachlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Erstgespräch findet grundsätzlich persönlich in unserer Praxis statt. Zudem muss sich der Aufenthaltsort während einer Videositzung in räumlicher Nähe zur Praxis und innerhalb Deutschlands befinden. Ob eine Videosprechstunde im Einzelfall sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam.

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